Immobilienrecht

Immobilien sind ein wichtiger Bestandteil im langfristigen Vermögensaufbau, sei es als Familienheim, zur Altersvorsorge oder als Kapitalanlage. Bei Immobiliengeschäften steht viel auf dem Spiel. Sie sollten daher nichts dem Zufall überlassen. Aufgrund der besonderen Bedeutung von Immobiliengeschäften hat der Gesetzgeber zwingend die Einschaltung des Notars vorgeschrieben, um beide Parteien vor den mit einem solchen Geschäft verbundenen Risiken zu schützen.

Entsprechend sorgen unsere Mitarbeiter und wir für eine ausgewogene Vertragsgestaltung, bei der der Verkäufer vor vorzeitigem Rechtsverlust geschützt ist und gewährleistet ist, dass der Käufer das Eigentum an der Immobilie frei von eingetragenen Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden erwirbt. 

Ferner übernehmen wir für Sie die gesamte Vertragsabwicklung mit sämtlichen Beteiligten (Grundbuchamt, abzulösende Gläubiger, Stadt bzw. Gemeinde und sonstige Ämter, finanzierende Banken etc.).
Weiterführende Informationen zum Immobilienkauf können Sie den nachstehend aufgeführten Infoblättern entnehmen. Zur Vorbereitung eines Immobilienkaufvertrages durch uns stehen Ihnen ferner als Hilfsmittel die nachstehenden Infoblätter und Checklisten zur Verfügung.

Erbrecht

Testament oder Erbvertrag

„Muss ich überhaupt ein Testament oder einen Erbvertrag – gegebenenfalls mit meiner Partnerin oder meinem Partner – errichten? Wann sollte ich mich mit dieser Frage beschäftigen?“

Die eigene Erbfolge zu gestalten ist keine Frage des Alters. Auch junge Menschen können unvorhergesehen sterben.
Um entscheiden zu können, ob die gesetzliche Erbfolge „passt“ oder eine Verfügung von Todes wegen zweckmäßig oder gar dringend erforderlich ist, bedarf es des versierten juristischen Rates.

Gerade hier in Aachen ist dabei oft auch das grenzüberschreitende Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht sowie die Europäische Erbrechtsverordnung zu berücksichtigen. Ein besonderer Regelungsbedarf ergibt sich diesbezüglich insbesondere bei einem Auslandswohnsitz, einer ausländischen Staatsangehörigkeit und/oder Auslandsvermögen (insbesondere Auslandsimmobilien).

Eine qualifizierte Beratung in steuerlicher wie in rechtlicher Sicht ist im Erbrecht daher unerlässlich. Ihr vollständiger Wille lässt sich sinnvoll nur im Rahmen eines Beratungsgesprächs ermitteln. Die nachfolgenden Checklisten sollen nur der Vorbereitung unseres Beratungsgesprächs dienen.

Eine Möglichkeit zur Vorabinformation finden Sie im Internet z. B. unter www.testamentsregister.de/testament/

Durch die maßgeschneiderte Gestaltung von Testament oder Erbvertrag ersparen sie ihren Erben unnötigen Streit, Kosten und gegebenenfalls auch Steuern und geben sich selber das gute Gefühl, insoweit alles richtig gemacht zu haben.

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Mit dem Tod des Erblassers geht die Erbschaft quasi automatisch auf die Erben über. Sofern kein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag vorliegt, muss der Erbe als Erbnachweis in den meisten Fällen einen Erbschein beantragen und kann erst nach Erteilung des Erbscheins über den Nachlass verfügen. Den Erbscheinsantrag bereiten wir gerne für Sie vor, besorgen etwa fehlende Personenstandsurkunden und führen den notwendigen Schriftwechsel mit dem Nachlassgericht.

Ist der Nachlass überschuldet, ist die Erbausschlagung für die Erben oft das einfachste Mittel, die persönliche Haftung für Erblasserschulden zu vermeiden. Hier sind wichtige Fristen und Formalitäten zu beachten. Überlegen Sie, eine anstehende Erbschaft auszuschlagen, berate ich gerne sowohl inhaltlich als auch über die für eine Ausschlagung erforderlichen Schritte, entwerfe die Ausschlagungserklärung, beglaubige Ihre Unterschrift und leite diese an das zuständige Nachlassgericht weiter.

Entsteht eine Erbengemeinschaft, steht die gemeinsame Nachlassverwaltung und die Auseinandersetzung der Gemeinschaft im Vordergrund. Solange die Erbengemeinschaft nicht auseinandergesetzt ist, können grundsätzlich nur alle Miterben gemeinsam über die zum Nachlass gehörenden Gegenstände verfügen. Gehört zum Nachlass eine Immobilie, bedarf die Erbauseinandersetzung und Eigentumszuweisung hierbei ebenso wie die Übertragung eines Erbanteils der notariellen Beurkundung. Auch unabhängig vom Vorhandensein von Immobilienvermögen ist die unparteiische Beratung durch mich als Notar zur Erhaltung des Familienfriedens unter den Erben hilfreich.

Vorsorge

Durch testamentarische Regelungen kann der „letzte Wille“ für die Zeit nach dem Tod verbindlich festgelegt werden. Ebenso wichtig ist es aber, Vorkehrungen zu treffen für den Fall, dass man nicht mehr in der Lage ist, einen eigenen Willen zu bilden und umzusetzen. Die Vorsorgevollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten, in Ihrem Namen für Sie Rechtsgeschäfte abzuschließen (sog. Vermögenssorge) und auch Entscheidungen über notwendige Operationen, die Bestimmung Ihres Aufenthaltes oder über die Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen zu treffen (sog. Personensorge). Sofern Sie für diesen Fall keine wirksame Vorsorgevollmacht errichtet haben, muss das Gericht bei Eintreten Ihrer Handlungsunfähigkeit für Sie einen Betreuer bestellen, der die notwendigen für Sie zu treffenden Entscheidungen an Ihrer Stelle trifft. Nur durch eine wirksame Vorsorgevollmacht können Sie die Anordnung einer gerichtlichen Betreuung vermeiden.

Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht regelt die sog. Patientenverfügung Ihre medizinischen und pflegerischen Behandlungswünsche (z. B. den Wunsch zur Einstellung künstlicher Lebenserlängerungsmaßnahmen bei irreversiblen Gehirnschäden) in den Fällen, in den Sie Ihren entsprechenden Willen unfall- oder krankheitsbedingt nicht mehr konkret äußern können.

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Ehe und Familie

Egal ob nichteheliche Lebensgemeinschaft oder Ehe, die Formen des partnerschaftlichen Zusammenlebens sind vielgestaltig. Unabhängig davon steigt die Trennungs- und Scheidungsquote in Deutschland stetig an. In einem Ehevertrag/Partnerschaftsvertrag können vorsorgend interessengerechte Regelungen getroffen werden, wodurch in den meisten Fällen bei einer etwaigen späteren Trennung oder Scheidung eine belastende gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden kann. Auch wenn Sie sich bereits getrennt haben sollten, ist die Beratung durch einen Notar zu den Fragestellungen Vermögensauseinandersetzung / Versorgungsausgleich / nachehelicher Unterhalt sinnvoll. Der Notar hat die notwendige Sachkenntnis, um mit Ihnen die vielfältigen rechtlichen Probleme nach einer Trennung zu erörtern und vernünftige und ausgewogene Lösungsmöglichkeiten zu finden, die die Interessen beider Ehegatten berücksichtigen. Soweit Sie und Ihr Partner sich mit Hilfe des Notars auf Regelungen einigen können, die der Notar im Rahmen einer sogenannten „Scheidungsfolgenvereinbarung“ vertraglich festschreibt, kann auch hier ein Gerichtsverfahren vermieden werden.

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Unternehmen

Als Notare stehen wir Ihnen in allen Phasen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit als sachkundige Berater zur Seite, von der Gründung über die Führung der Gesellschaft bis hin zu Fragen der Unternehmensnachfolge.
Schon bei der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform – ob Personengesellschaft (OHG, KG) oder Kapitalgesellschaft (AG, GmbH oder Unternehmergesellschaft) kommt es nicht nur auf wirtschaftliche, sondern auch auf rechtliche und steuerliche Gesichtspunkte an. Für das Verhältnis der Gesellschafter untereinander ist es sodann wichtig, einen inhaltlich ausgewogenen Gesellschaftsvertrag zu gestalten, der die verschiedenen Interessen aller Gesellschafter, aber auch der Gesellschaft selbst hinreichend berücksichtigt. Selbst wenn die notarielle Beurkundung hier nicht in allen Fällen zwingend vorgeschrieben ist, empfiehlt sich eine rechtskundige Beratung in jedem Fall, um Streit zwischen den Gesellschaftern vorzubeugen. Bei einem anstehenden Generationenwechsel helfen wir Ihnen schließlich, die Unternehmensnachfolge nach Ihren Wünschen zu gestalten. Dies sollte unter Hinzuziehung Ihres Steuerberaters erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Infoblatt und der Checkliste zur GmbH und zur Unternehmergesellschaft. Bitte beachten Sie auch die aktuellen Hinweise zu den Eintragungspflichten im Transparenzregister.

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Vereine

Egal, ob es sich um die Gründung eines Vereins, die Änderungen von Satzungsbestimmungen, den Wechsel von Vorstandsämtern oder die Auflösung eines Vereins handelt – in allen Fällen ist die entsprechende Vereinsregisteranmeldung in notarieller Form vorzunehmen. Bereits in der Phase der Gründung Ihres Vereins stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite, damit die Eintragung in das Vereinsregister möglichst reibungslos erfolgen kann. Auch in allen späteren registerrechtlichen Belangen helfen wir Ihnen bei der praxisgerechten Erledigung. Wichtige Informationen für jeden, der sich um die juristischen Gegebenheiten rund um einen Verein kümmert, hält unser Infoblatt zum Vereinsrecht bereit.

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Kontakt

Ersfeld & Rudersdorf | Notare
Bahnhofstraße 1 (Ecke Theaterstraße)
52064 Aachen
Deutschland

T: +49-241-413 44 51–0
F: +49-241-413 44 51–20
M: notare@ersfeld-rudersdorf.de

 

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