Geldwäschegesetz
Notare müssen die handelnden Personen sowie die wirtschaftlich Berechtigten vor der Beurkundung identifizieren und dokumentieren.
Sind bei einer Immobilien-Transaktion Gesellschaften direkt oder indirekt beteiligt (z.B. bei einem GmbH-Anteilsverkauf, wenn zum GmbH-Vermögen eine Immobilie gehört) müssen die beteiligten Unternehmen zwingend vorab den nachfolgend abrufbaren Fragebogen „wirtschaftlich Berechtigter“ ausfüllen und dem Notar vorab übermitteln, um die internen Eigentums- und Kontrollstrukturen der betreffenden Gesellschaft zu dokumentieren. Diese Angaben müssen wir als Notare vor der Beurkundung mit dem Ergebnis der eigenen Ermittlungen (insbesondere den entsprechenden Angaben im Transparenzregister abgleichen. Sind ausländische Gesellschaften bei einer Immobilien-Transaktion beteiligt, darf eine Beurkundung nur dann erfolgen, wenn die ausländische Gesellschaft mit ihren wirtschaftlich Berechtigten im deutschen Transparenzregister oder dem Transparenzregister eines Staates der europäischen Union eingetragen ist.
Unternehmen müssen Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten zur Eintragung in das Transparenzregister mitteilen und stets auf dem aktuellen Stand halten. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Registrierungspflicht im Transparenzregister unter der Rubrik „Unternehmen“
Verdachtsfälle auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder anderer Straftaten müssen Notare an die FIU (Financial Intelligence Unit) melden. Eine Meldung ergeht auch bei Unstimmigkeiten zwischen den eigenen Ermittlungen des Notars und der Selbstauskunft der Unternehmen.
Bei fehlender oder nicht schlüssiger Dokumentation der Eigentums- und Kontrollstruktur bzw. bei fehlender Registrierung im Transparenzregister besteht ein Beurkundungsverbot.
Wir sind daher auf Ihre Mithilfe und entsprechend vollständige und richtige Angaben angewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer unter diesem Link:
https://www.bnotk.de/aufgaben-und-taetigkeiten/geldwaeschebekaempfung
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Ersfeld & Rudersdorf | Notare
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